Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und der gesamten Stillzeit.Die Kosten für die Grundversorgung tragen die gesetzlichen Krankenkassen.
Ich begleite Dich gerne in dieser aufregenden Zeit.
Bei mir lohnt es immer auch kutzfristig zu fragen, ob ich zur Nachsorge kommen kann. Manchmal ist dann die Planung leichter als 9 Monate im Voraus.
Du darfst dich auch melden, wenn es keine komplette Betreuung werden soll. Ich übernehme auch gerne Teilbetreuungen, wenn deine Hebamme etwas nicht anbietet wie z.B. Taping oder Akupunktur.