Jede Frau hat Anspruch auf Hebammenhilfe in der Schwangerschaft, bei der Geburt, im Wochenbett und der gesamten Stillzeit. Die Kosten für die Grundversorgung tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Bei privaten Krankenversicherungen können Leistungen ausgeschlossen sein. Bitte erkundige Dich bei Deiner Versicherung.
Ich begleite Dich gerne durch Schwangerschaft, Wochenbett und Stillzeit.
Bei mir lohnt es immer auch kurzfristig zu fragen, ob ich zur Nachsorge kommen kann auch wenn ich nicht die Schwangerschaft betreut habe. Manchmal ist dann die Planung leichter als 9 Monate im Voraus.